AGB für die Webseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB für die Webseite SparWeb24.de

  1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Firma Meika Hempelmann genannt SparWeb24 by Webhold Medien (nachfolgend Webhold Medien genannt) mit ihren Kunden schließt, d.h. sämtliche Leistungen der Webhold Medien erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von Webhold Medien ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

(2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten (vgl. hierzu 2 Abs. 3) – darf Webhold Medien jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt Webhold Medien dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser AGBs) mit, sofern dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages für den nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.

(3) Vertragsgrundlagen sind, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries, da die unterschiedlichen Top-Level-Domains weltweit einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen unterliegen; diese Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry) werden deshalb ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains. Verstöße gegen diese Bedingungen können dazu führen, daß Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht übertragen (gegen den Willen des Inhabers übertragen) oder gelöscht werden. Beispielsweise können nach den einzelnen Bestimmungen nicht unbeschränkt viele Sub-Level-Domains registriert/genutzt werden, sind länderspezifische Auflagen (z.B. hinsichtlich des Inhabers der Domain) zu beachten oder ist ein Wechsel des Providers (KK-Antrag) nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich; Webhold Medien weist den Kunden deshalb darauf hin, daß nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen gewährleistet werden kann, daß die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains vermittelt oder durchgeführt wird. Außerdem kann ein Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von Webhold Medien zu verstoßen.

Da die einzelnen Vergabestellen bzw. Registries ihre Registrierungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, ohne daß Webhold Medien Einfluß darauf hat, wird Webhold, sobald sie Kenntnis von relevanten Änderungen erlangt, diese Änderungen zur Verfügung stellen; hier findet sich stets eine unverbindliche Übersicht des Standes einzelner Registrierungsbedingungen der über Webhold Medien verfügbaren Top-Level-Domains sowie Links auf die allein verbindlichen Originalfassungen von Registrierungsbedingungen einzelner Vergabestellen bzw. Registries.

Webhold Medien ist vertraglich gegenüber den einzelnen Vergabestellen bzw. Registries verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben; soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, ist er entsprechend verpflichtet, diese seinerseits an seine Kunden verbindlich weiterzugeben.

Im einzelnen gilt folgendes nach den AGB für die Webseite SparWeb24.de

:

Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind: Ergänzend zu diesen AGBs gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, daß die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.

Der Kunde ersetzt Webhold Medien alle Schäden und stellt Webhold Medien von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, daß vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder sein Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die sein evtl. Endkunde selbst aus diesem Grund gegen Webhold Medien erhebt.

Soweit bei der Registrierung von Domains .com-, .net-, .org-Domains oder andere Top Level Domains (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er wird auf die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) hingewiesen.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung sonstiger Domains (z.B. .at-, .ch-, .it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains).

Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, die entsprechenden Registrierungsbedingungen an seinen Kunden weiterzugeben. Als Sub-Provider bearbeitet er Mitteilungen und Anfragen von Webhold Medien bzw. der Vergabestelle/Registry (z.B. von DENIC) und leitet individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige in angemessener Frist an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen der Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anforderung übergibt der Sub-Provider die Registrierungsunterlagen an Webhold Medien oder an die einzelnen Vergabestellen (z.B. DENIC).

(4) Diese AGBs sind im Internet unter www.webhold.de frei abrufbar.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.

 

  1. Pflichten der Webhold Medien / Leistungsänderungen

(1) Webhold Medien erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung  des Internets; sie ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.

(2) Soweit Webhold Medien Dienste oder Leistungen derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Erforderlichenfalls hat Webhold Medien  das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.

(3) Webhold Medien ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d. h. per E-Mail) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgeltänderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, daß ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.

Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist Webhold Medien berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

(4) Webhold Medien ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und läßt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im übrigen unberührt.

(5) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, Besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; Webhold Medien  ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.

Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist Webhold Medien berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen.

Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch Webhold Medien Gegenstand des Vertrages ist, wird eine Laufzeit des Servers- oder Serverplatzes von 12 Monaten vereinbart. Wird dieser nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate. Webhold Medien ist berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlußkosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.

(6) Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich.

Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, daß die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. Webhold Medien ist auch im übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist.

Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann außerdem – insbesondere bei anderen als .de-Domains – für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden.

Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, wird ausdrücklich der „früheste Termin für die Anschaltung“ vereinbart.

 

  1. Preise und Zahlung, Verzug

(1) Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich, soweit sie sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sonst, insbesondere an Verbraucher gerichtete Preise, verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird regelmäßig auch separat ausgewiesen. Im Falle einer Umsatzsteueränderung während der Vertragslaufzeit ist Webhold Medien  berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.

(2) Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt. Bei Domains ist der Preis erstmals bei Registration fällig, im Falle eines Providerwechsels (KK-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Verwaltungsgebühr des weiteren Jahres (inkl. Verlängerung ab Expiration) jeweils jährlich im voraus eingezogen, sie ist spätestens am 01. Werktag des jeweiligen weiteren Jahres im voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen.

Der Kunde ermächtigt Webhold Medien beim Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist Webhold Medien berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist Webhold Medien berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,00 pro Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Alternativ ist eine Bezahlung per Rechnung oder per Kreditkarte möglich (VISA/Mastercard). Dies ist allerdings abhängig von dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung. Auch bei erteilter Einverständniserklärung behält sich Webhold Medien das Recht vor, die Zahlungsart Rechnung/Kreditkarte nicht anzubieten.

(3) Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht, es sei denn dem Kunden steht ein Minderungsrecht gemäß Ziffer 4. (3) zu.

(4) Der – nicht nutzungsabhängige – Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Webhold Medien  nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

(5) Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu.

(6) Im Verzugsfall ist Webhold Medien  berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen, wenn an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Ist der Kunde Verbraucher, so kann Webhold Medien lediglich Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Webhold Medien  ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 8 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Webhold Medien auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server wenigstens vorübergehend vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Subprovider/Reseller auf, ist Webhold Medien auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren / die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe (vgl. Ziffer 9. (2)) in Verzug ist. Im Falle einer durch Webhold Medien vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde Webhold Medien gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist Webhold Medien berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im übrigen vorbehalten. Server- und Serverplatzgebühren sind jeweils Jahresgebühren, die auf monatliche Raten im Voraus berechnet und in Rechnung gestellt werden. Gerät der Kunde mehrmals in Verug, ist Webhold Medien  berechtigt den noch ausstehenden Jahresbetrag zu verlangen, ohne das dadurch andere Vertragsgrundlagen berührt werden.

 

  1. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Webhold Medien gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluß- oder Verantwortungsbereich von Webhold Medien liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muß. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.

(2) Webhold Medien wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, Webhold Medien unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).

(3) Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von Webhold Medien liegen, muß der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber Webhold Medien unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt Webhold Medien diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem Webhold Medien diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde Webhold Medien  schriftlich eine angemessene Nachfrist von (i.d.R. mindestens einer Woche) zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

 

  1. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit

(1) Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:

Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet, keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird; eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming); anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen; sicherzustellen, daß seine auf einem Server von Webhold Medien eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch Webhold Medien stören könnten;

Webhold Medien  erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 4 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von Webhold Medien ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.

2) Der Kunde sichert zu, daß von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, daß die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, Webhold Medien jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von Webhold Medien verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, daß von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

(4) Im übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, daß die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers verantwortlich. Bei der Registrierung von Domains verpflichtet er sich zur Einhaltung der DENIC-Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer Registrierungsstellen. Wird der Kunde als Reseller einer Domain tätig, steht er gegenüber Webhold Medien dafür ein, diese Verpflichtungen (z. B. aus DENIC-Registrierungsbedingungen) wiederum auf seinen Kunden überzuleiten;. bei .de-Domains weist er seinen Kunden im übrigen darauf hin, daß er in seinem Auftrag bzw. als sein Vertreter die Registrierung der Domains vornehmen läßt und daß die Domainregistrierung zur unmittelbaren Domain-Inhaberschaft des (End-)Kunden führt. Im übrigen akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).

(5) Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von Webhold Medien erforderlich ist. Dem Kunden obliegt außerdem die allgemeine Administration im Umgang mit den von Webhold Medien zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen.

(6) Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von Webhold; bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de-Domains die unter http://www.denic.de/hintergrund/whois-service/webwhois.html veröffentlichten Angaben und teilt Webhold Medien erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).

(7) Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von Webhold Medien zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat Webhold Medien unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, daß unbefugte Dritte Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt ist. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, daß Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlaß zu der Vermutung hat, daß ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist Webhold Medien berechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, daß Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. Webhold Medien wird den Kunden schnellstmöglich darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.

(8) Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. – bei gewerblicher bzw. kommerzieller Nutzung – grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Daten, die auf den Web-Servern von Webhold Medien abgelegt sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muß der Kunde vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von Webhold. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierauf rechtzeitig hingewiesen.

(9) Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten (z.B. gegen Verbot von Mail-Spamming) ist Webhold Medien berechtigt, nach ihrer Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vorübergehend vom Netz zu trennen. Im übrigen behält sich Webhold Medien  vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, Internet-Seiten mit beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklichen Inhalten auf Kosten des Kunden vorübergehend zu sperren. Webhold Medien wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber Webhold Medien  erfolgt. Webhold Medien wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet ist.

(10) Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist Webhold Medien auch berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen. Im übrigen behält sich Webhold Medien vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ggf. behält sich Webhold Medien das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird Webhold Medien den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte Webhold Medien eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Kunden unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber Webhold Medien  erfolgt.

(11) Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des Webhold Medien aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt Webhold Medien von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

 

  1. Datenschutz

(1) Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. Webhold Medien weist darauf hin, daß im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Wird der Kunde als Reseller tätig, sollte er nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-)Daten ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte (z.B. zur Veröffentlichung dieser Daten in whois-Datenbanken) übermitteln. Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen der United Internet AG und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen der United Internet AG werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

(2) Webhold Medien weist den Kunden darauf hin, daß der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere daß es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, daß der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von Webhold Medien liegenden Personen und Institutionen mißachtet wird; außerdem ist es möglich, daß eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verläßt.

(3) Webhold Medien informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, daß unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.

 

  1. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, daß auch diese – ebenfalls unbefristet – jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, daß verhindert wird, daß Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

 

  1. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

(1) Webhold Medien haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Webhold, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein muss. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von Webhold Medien grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Webhold Medien für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Webhold Medien haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund Produkthaftpflichtgesetz besteht.

(3) Die Haftung für Verzug und von Webhold Medien zu vertretende Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet Webhold Medien nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.

(4) Webhold Medien  haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für von Webhold Medien zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.

(5)  Beruht die Haftung von Webhold Medien auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung zulässigerweise nach den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung begrenzt, so ist die Haftung von Webhold Medien im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte Webhold Medien  gegenüber haftet, es sei denn, Webhold, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(6) Im übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(7) Webhold Medien kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind,), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Webhold Medien liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im übrigen haftet Webhold Medien nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet Webhold Medien bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände; der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende Prüfung gemäß Ziff. 5 (6) erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens Webhold Medien ausgeschlossen; dies gilt nicht, sofern ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

(8) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Webhold.

(9) Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß Webhold, soweit Webhold Medien keinen Einfluß auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist Webhold Medien nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden bzw. bei Resellern deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte/Informationen (insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist Webhold Medien jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren; ggf. behält sich Webhold Medien auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt – über Ziffer 5 hinaus – auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. Webhold Medien wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.

(10) Schadensersatzansprüche gegen Webhold Medien aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten, es sei denn es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB; in sonstigen Fällen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden, die Webhold, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(11) Webhold Medien hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 5 Absatz 1 ff. obliegenden Verpflichtungen verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen – neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes – zum Ersatz des Webhold Medien  entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von Webhold Medien (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.

 

  1. Kündigung

(1) Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. einem Jahr; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

(2) Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 3 ff., Ziffer 3 Abs. 5). Für Webhold Medien liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;

bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) nachgewiesen wird;

wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.

(4) Webhold Medien ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von Webhold Medien zu vertreten.

(5) Ausgleichsansprüche des Kunden anläßlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Webhold.

(2) Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Regensburg. Webhold Medien kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

  1. Schlußbestimmungen

(1) Für die von Webhold Medien auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche – gleich welcher Art – gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen – soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 2 Abs. 3 handelt – zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen an Webhold Medien per (einfacher) E-Mail genügt der Schriftform im Übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGBs ausdrücklich zugelassen ist.

(3) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Webhold Medien auf einen Dritten übertragen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGBs abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Stand der AGB März 2020